Townhouse, Maisonettenwohnung und
Penthouse in guter City-Lage bieten jede Menge Luxus. Eine
günstige Verkehrsanbindung, eine möblierte
Einbauküche sowie eine komplette Innenausstattung runden den
herrlichen Stadtblick von der Sonnenterasse ab. Kann es denn sein, dass
ein solch luxuriöses Wohnkonzept auch Schwächen hat?
Die meisten dieser Häuser und modernen Atelier- oder
Architektenwohnungen unterliegen vor Baubeginn der kompletten Planung
der Inneneinrichtung. Dabei kann es auch schon einmal vorkommen, dass
der bautechnische Entwurf abgeändert wird, um die
Wohnräume optimal zu gestalten. Nicht selten kommt damit eine
gering erscheinende Bedeutsamkeit zu kurz: Barrierefreiheit
genießt keinen besonders hohen Stellenwert, obwohl sie einen
hohen Teil zur Werterhaltung eines Hauses beiträgt. Beim Kauf
eines Hauses denkt kaum jemand daran, in zukünftigen Jahren
mit einer Behinderung leben zu müssen. Diese Einstellung sorgt
jedoch dafür, dass zunehmend Ein- und
Zweifamilienhäuser entstehen, die in keiner Weise
späteren Wohnraumanpassungen gerecht werden, weil sie
unverhältnismäßig teuer sind, wenn man in
20 oder 30 Jahren Umbauten realisieren muss, die ein Anpassen an die
Veränderung der Lebenslage bei Krankheit und altersbedingten
Handicap erfordern. Auch wenn darauf gehofft wird, letztendlich nicht
selbst betroffen zu sein, so ist es doch ratsam, schon vorab an
eventuelle altersbedingte Einschränkungen mit
körperlichen Beschwerden zu denken.
Planung und Beratung
Von Beginn an sollte darauf geachtet werden, dass sämtliche
Voraussetzungen existieren, die einen Umbau ermöglichen und
einen Einbau von Hilfsmitteln wie Treppenlift und Wandhalterung
gewährleisten. Es gibt zahlreiche Wohnungsplaner und
Bauarchitekten, die Wert auf die Nachhaltigkeit entworfener Wohnungen
legen. Diese Räume erfüllen die Anforderungen der DIN
Norm 18040-1 und 18040-2 und entsprechen damit den Voraussetzungen an
die Barrierefreiheit, die nachträglich und ohne bautechnischen
Umbau vorgenommen werden kann.
Einbau Treppenlifte
Als besonders schwierig werden zusätzliche Wohnraumschaffung
und die fachgemäße Installation
von Treppenliften gesehen. Treppen dürfen einen
Neigungswinkel von 75° nicht übersteigen, mancher
Treppenlift kann nur eine Neigung von 45° oder gar nur von
35° überwinden. Zudem sollte entlang der Treppe eine
stabile Wand verlaufen, damit eine sichere Verankerung vorgenommen
werden kann. Alternativ sind in einigen Fällen auch
Befestigungen am Treppengeländer selbst möglich.
Andererseits ist der Wohnraum mit einer freien Mindestfläche
von 1,5 m² zu versehen, was in
großflächigen Penthouses aber ohnehin meist der Fall
ist. Letztlich sind jedoch auch Brüstungshöhen,
Türrahmenbreite und kleine Anpassungen in Küche und
bei sanitären Anlagen von hoher Wichtigkeit, um den Zustand
einer allgemeinen Barrierefreiheit zu erreichen.
Wurde beim Konzept und der bautechnischen
Umsetzung all dies beachtet, gereicht die Immobilie den
Ansprüchen der Bau Norm 18040 und ist damit bestens geeignet,
im hohen Alter wie auch von Personen mit körperlichen
Gebrechen bewohnt zu werden. Es ist empfehlenswert, darauf zu achten,
dass das neue Heim alle Voraussetzungen für die Zukunft
bereithält - ob Stadthaus, Penthouse oder Einfamilienhaus.